Aktuelles

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Liebe Kunden
wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes neues und vor allem gesundes Jahr 2022. Auf diesem Wege möchten wir uns für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit bedanken.
Für weiteren Vorhaben in Ihrem Garten und im Haus stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns schon auf die gemeinsamen Projekte. Bitte denken Sie an die gesetzliche Vogelschutzzeit und daran, dass gröbere Arbeiten an Bäumen, Gebüschen und Hecken bis zum 28.02.2022 abgeschlossen sein müssen.
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Kontaktieren Sie uns deshalb rechtzeitig, um sich für die nächsten Wochen noch einen Termin zu sichern.
Liebe Grüße
Ihr Haus und Garten Service Team

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Bundesnaturschutzgesetz
Gemäß §§ 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 01. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Bäume und Gebüsch zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören.
Während der Brutzeit der heimischen Vogelarten ist es verboten, ihre Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten zu beschädigen, zu zerstören oder die brütenden Vögel dort zu stören. Alle heimischen Vögel zählen zu diesen besonders geschützten Arten.
Die Regelungen haben den Sinn und Zweck, den heimischen Vögeln, die bereits im zeitigen Frühjahr mit dem Brutgeschäft beginnen, ungestörte Nistmöglichkeiten zu erhalten. Deshalb müssen gröbere Arbeiten bis Ende Februar abgeschlossen sein; ab dem 01. März ist das Fällen oder ein "auf den Stock setzen" von Bäumen, Gebüsch und Hecken nicht mehr erlaubt. Dies gilt auch für Gärten.
Der Schutzzeitraum bis Ende September ist notwendig, weil nicht wenige Vogelarten mehrmals brüten oder bei Verlust des Geleges erneut brüten und auch die Aufzucht ungestört erfolgen soll.Form- und Pflegeschnitte an Hecken, Bäumen und anderen Gehölzen bei denen allerdings nur die diesjährigen frischen Triebe zurückgeschnitten werden dürfen, sind nach wie vor erlaubt. Wenn sich in der betroffenen Hecke oder den anderen Gehölzen bebrütete Nester befinden, muss auf diese Rücksicht genommen werden.